Baugutachten für Gericht und Privat
Sie erhalten von unseren Bausachverständigen Gutachten für Verwaltungen, Firmen und Privatpersonen sowie Bestandsaufnahmen zur „Beweissicherung“ bei Bauschäden, Schimmelpilz oder Feuchtigkeitsschäden im Gebäude.
- Privatgutachten
- Schiedsgutachten
- Versicherungsgutachten
- Gerichtsgutachten
- Beweissicherung
- Bauzustandsdokumentation
Je nach Auftrag beantworten wir in den Privat-, Versicherungs- oder Gerichts-Gutachten unterschiedliche Fragen zu den Themen Schimmelpilzbefall und Feuchtigkeit. Auftraggeber können dabei Hausverwaltungen, Gewerbekunden, Eigentümer, Mieter oder Gerichte sein.
Die Sachverständigen von B+K sind u. a. regelmäßig im Auftrag von verschiedenen Gerichten tätig. Mit Herrn Dipl.-Ing. Stephan Keppeler ist einer unserer Sachverständigen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Fachgebiet Schäden an Gebäuden, insbesondere Abdichtungen.
Häufig werden Schadensursachen auch im Rahmen von Privatgutachten ermittelt und vorhandene Sachverhalte und Schäden dokumentiert, damit z. B. der Rechtsanwalt einer Partei diese vor Gericht vortragen kann bzw. gezielte Fragen für den gerichtlichen Beweisbeschluss ausformuliert werden können.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang: Ein Gutachten, das nicht durch ein Gericht beauftragt wurde, ist immer ein Privatgutachten – unabhängig davon, ob es von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder von einem freien Sachverständigen erstellt worden ist.
Beweissicherung
Muss ein technischer Sachverhalt möglichst schnell dokumentiert werden, da er sich kurzfristig verändern kann, oder falls weitere Baumaßnahmen notwendig sind, die den aktuellen Sachverhalt verändern würden, kann das Gericht auf Antrag eine Beweissicherung beauftragen. Das trifft beispielsweise bei einem Wasserschaden, bedingt durch einen Rohrbruch o. ä., zu, der sofort behoben werden sollte, um Folgeschäden zu vermeiden. Dabei dokumentiert in der Regel ein vom Gericht beauftragter Gutachter für Bauschäden noch vor dem eigentlichen Prozess den Ist-Zustand.
Im Rahmen der Sachverständigenuntersuchungen dokumentieren wir – je nach Beauftragung – den Ist-Zustand sowie alle durchgeführten Untersuchungs- und Messergebnisse.
Sanierungskonzept und Kostenschätzung
Auf Wunsch wird bei der Gutachtenerstellung und im Rahmen von Beweissicherungen ein objekt- und schadenspezifisches Sanierungskonzept, sofern gewünscht auch mit Kostenschätzung, erstellt.
Suchen Sie einen Gutachter rund um die Themen Schimmel und Feuchtigkeitsschäden?
Rufen Sie uns an und lassen Sie sich von uns über das geeignete Vorgehen und gegebenenfalls über die Form und den Umfang des Gutachtens beraten.
Telefon: 0221 6803496 | info@buk-bau.de | Kontaktformular